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Abstinenz-Check

Im Januar 2009 sind die neuen "Beurteilungskriterien für Medizinisch Psychologische Untersuchungen" (MPU) von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsycholgie e.V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (DGVM) veröffentlicht worden. Die erweiterte und überarbeitete 2. Auflage ist bundesweit rechtsverbindlich und liegt im Zuständigkeitsbereich des BASt (Bundesministerium für Verkehr, Bau - und Stadtentwicklung).

Labore

Neben nun klar strukturierten Vorgaben für die Erstellung von MPU-Gutachten wurde in der Neufassung auch der Abschnitt "Chemisch Toxikologische Untersuchung" (CTU) vollständig überarbeitet und durch deutlich schärfere Vorgaben ergänzt. Über die sich daraus ergebenden Konsequenzen wollen wir Sie hier informieren.

Sind Sie auf Grund von Alkoholmissbrauch im Strassenverkehr, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Umgang oder Konsum von Drogen bzw. Straftaten auffällig geworden, kann die Führerscheinbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (Statusfeststellung) -  oder bei Führerscheinentzug - die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen. Eine der Voraussetzungen für ein positives MPU-Gutachten ist der Abstinenznachweis

Mittels Alkohol-Haaranalysen / Drogen-Haaranalysen oder Alkohol-Urinanalysen / Drogen-Urinanalysen, können Sie den Abstinenztest belegen.

Kein Labor in Ihrer Nähe? - Ihr Hausarzt würde die Abnahme mit Ihnen duchführen!

Wir bieten Ihnen eine MPU-Hilfe mit der Möglichkeit, das EtG-Urinkontrollprogramm über Ihren Hausarzt zu tätigen.

Ablauf:
Sie bestellen einen Flyer "EtG-Kontrollprogramm" und Fragen Ihren Arzt, ob er mit Ihnen diese Maßnahme durchführen wird. Nachdem Ihr Arzt sich bei der MPU-Stelle registriert hat, erfolgt die Einbestellung zur Abnahme. Hier finden Sie mehr zu MPU-Hilfen.

Anmeldung einer MPU-Test Abstinenzmaßnahme

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon 09402-9385081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular


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