MPU-Lexikon
Abstinenz:
Ausdruck dafür, eine
bestimmte Substanz nicht mehr zu konsumieren. In der MPU sind vor allem
die Alkoholabstinenz (der völlige Verzicht auf Alkohol) und die
Drogenabstinenz (völliger Verzicht auf den Konsum von Drogen und
anderen Rauschmitteln) von Bedeutung. Es ist im Rahmen der MPU
erforderlich, die Abstinenz nicht nur zu behaupten, sondern auch
nachzuweisen (vgl.: Abstinenznachweis).
Abstinenznachweis (Alkohol)
Eine Abstinenz (z.B. von Alkohol) muss im Rahmen einer MPU belegt
werden. Im Falle von Alkoholabstinenz kann dies durch die Ermittlung im
Rahmen des ETG-Wertes im Rahmen eines Screening-Programms
erfolgen. Eine alkoholabstinente Lebensweise ist z.B. im Falle einer
Alkoholabhängigkeit (auch: Alkoholkrankheit) erforderlich, um die
Eignungsbedenken der Straßenverkehrsbehörde auszuräumen.
Abstinenznachweis (Drogen)
Wird eine MPU aufgrund von Drogenkonsum angeordnet, ist ebenfalls der
Nachweis einer Drogenabstinenten Lebensweise erforderlich. Der Nachweis
wird i.d.R. ebenfalls über ein Screening-Programm geführt. (s. Drogenfreiheitsnachweis)
Alkoholgefährdung / Alkoholmißbrauch / Alkoholabhängigkeit
Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Stufen der vorliegenden
Alkoholproblematik ist wesentlich, um die notwendige Änderung nicht nur
festzulegen, sondern auch um ein fundiertes Wissen im Bereich Alkohol
nachzuweisen. Die Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
können hierbei behilflich sein.
Akteneinsicht
Viele betroffene MPU-Kunden verzichten auf ihr Recht, in der
Führerscheinstelle Einsicht in ihre Akten zu nehmen, bevor diese an
Begutachtungsstellen versandt werden.
Alkoholverzicht
Auch ein Alkoholverzicht (weder medizinisch noch psychologisch
unbedingt erforderliche Alkoholabstinenz) muss nach den
Beurteilungskriterien durch die Ermittlung des ETG-Wertes im Rahmen
eines Screening-Programms nachgewiesen werden.
Anlassspezifische Untersuchung
Die Durchführung einer MPU und die dabei vorgenommen
Untersuchungsschritte unterscheiden sich bei verschiedenen
Untersuchungsanlässen. Es werden nur die zur Beantwortung der
behördlichen Fragestellung notwendigen Untersuchungen durchgeführt,
z.B. ein Drogenscreening nur dann, wenn es in der Vergangenheit
Auffälligkeiten in diesem Bereich gegeben hat.
BAK
Abkürzung für den Begriff Blutalkoholkonzentration. (Promille Alkohol im Blut)
Beratung
Vermittlung von Wissen in einem Interaktiven (= auf Frage und Antwort)
Gespräch. Eine Beratung zu Fragen der MPU ist in Begutachtungsstellen
für Fahreignung seit dem 01.07.2009 nicht mehr zulässig. Hierzu sollten
fachlich versierte Berater von freien Instituten aufgesucht werden.
Blutalkoholkonzentration
Angabe, wie viel Alkohol bei einer Person im Blut vorhanden ist. Die
Angabe erfolgt i.d.R. in Promille, d.h. es wird angegeben, wie viel
Anteile Alkohol in einer Probe von 1000 Teilen enthalten sind. 2
Promille bedeuten z.B., dass in einer Blutprobe zwei tausendstel aus
Alkohol bestehen.
CTU
Abkürzung für "Chemisch-Toxikologische-Untersuchung"
Depperltest
Umgangssprachliche (abwertende) Bezeichnung für die
Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, überwiegend im süddeutschen
Raum.
Drogenfreiheitsnachweis
Der MPU-Kunde muss einen Zeitraum der Drogenfreiheit über forensisch
gesicherte Urinkontrollen nachweisen können. Alternativ hierzu kann
auch eine Haaranalyse erfolgen.
Drogengefährdung / Fortgeschrittene Drogenproblematik / Drogenabhängigkeit
Je nach Einstufung des Drogenkonsums richtet sich die Dauer des o.g.
Drogenfreiheitsnachweises. Reichen bei der Drogengefährdung Nachweise
von 3 bis 6 Monaten aus, so sind bereits bei der Fortgeschrittenen
Drogenproblematik Nachweise von 12 Monaten erforderlich. Die Kriterien
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können bei der Ermittlung /
Auseinandersetzung mit der Problematik behilflich sein.
Forensische Bedingungen
In der MPU vor allem in Bezug auf durchgeführte Screenings von
Bedeutung, wenn diese im Rahmen der MPU anerkannt werden sollen.
Forensisch ist in diesem Falle als "vor Gericht verwertbar" zu
verstehen. Forensisch gesicherte Screeningprogramme müssen u.a.
folgende Anforderungen erfüllen:
- Einbestellung zur Probenentnahme in den 24 Stunden vor der Entnahme
- Einbestellung für den Kunden unvorhersehbar
- Ausschluss von Manipulation während der Probenabgabe
- Die Analyse der entnommenen Probe findet in einem Labor statt, nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert ist und die Untersuchung nach den Standards der GTFCh durchführt.
- Die Untersuchung wird für alle relevanten Stoffgruppen (bei Drogen einschließlich Szeneüblicher Ausweichmittel) durchgeführt.
Achtung: Wenn auch nur eine dieser Anforderungen nicht erfüllt, kann ihr Befund bei einer MPU i.d.R nicht mehr anerkannt werden.
Explorationsgespräch
Übliche Bezeichnung für das Gespräch mit dem Psychologischen Gutachter,
welches der Kunde im Verlauf einer MPU mit dem psychologischen
Gutachter führt. Die Dauer eines Explorationsgesprächs liegt in der
überwiegenden Anzahl der Fälle zwischen 30 und 60 Minuten. Die Dauer an
sich ist kein Indikator für einen positiven oder negativen Ausgang des
Gutachtens
Fragestellung (.... einer MPU)
Anlass, aufgrund dessen die MPU durchgeführt wird, z.B. Fahrt unter
Drogeneinfluss, unter Alkoholeinfluss, Verkehrsstraftaten ..... etc.
Der Ablauf einer MPU und die Untersuchungsschritte sind von der
Fragestellung abhängig (vgl auch anlassspezifische Untersuchung).
Idiotentest
Umgangssprachliche (abwertende) Bezeichnung für die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.
Information
Vermittlung von Wissen, welches für den betreffenden Bereich (hier MPU) von Belang ist. Im Gegensatz zur Beratung ist Information
den Begutachtungsstellen für Fahreignung erlaubt. Der Begriff
Information umfasst dabei das Wissen, welches für alle Kunden mit einer
bestimmten Fragestellung von Bedeutung ist. Also z.B. wie
eine Alkoholabstinenz nachgewiesen werden kann. Nicht zulässig ist
dagegen eine Prüfung, ob die vorgelegten Abstinenznachweise den
Anforderungen im Rahmen einer MPU (vgl. auch forensische Anforderungen)
genügen
MPU
Abkürzung für Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
Screening-Programm
Vor der MPU ein Programm zum Nachweis der Alkoholabstinenz, des
Alkoholverzichts und/oder der Drogenfreiheit. Screening-Programme
werden vertraglich vereinbart. Die Verträge enthalten Angaben über den
Zeitraum, in dem die Screenings durchgeführt werden sollen (z.B. sechs
oder zwölf Monate), über die Anzahl der durchzuführenden Screenings
sowie die Modalitäten der Einbestellung zur Probenabgabe (Aufforderung
i.d.R. in den 24 Stunden vor dem vorgesehenen
Abgabetermin).Durchgeführte Screening-Programme müssen in der MPU forensischen Anforderungen genügen, wenn sie bei der Untersuchung anerkannt werden sollen.
MPV GmbH - Das Konzept zum Bestehen der MPU!
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