Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen

Die MPV erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Bera­tungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

Die MPV erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, welches für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Die MPV ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird die MPV bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemes­senem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der ge­sonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an Dienstleistungsergebnissen

Die MPV räumt dem Kunden das ausschließliche, dauerhafte, unwider­rufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen ein.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergü­tet. Reisekosten und Spesen, welche die MPV Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von der MPV zu zahlen hat, werden dem Kunden weiter­berechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtprei­se auch Festpreise. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise verstehen sich brutto incl. der jeweils gültigen gesetzli­chen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Vertags/Rechnungs­datum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die MPV berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 4% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die MPV ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis­tungen auszuführen.

§ 6 Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die MPV, ihre gesetzlichen Ver­treter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässi­ges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Die MPV haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vor­hersehbaren Schäden.

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflich­ten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

Die MPV übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleis­tung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

Bei Verlust von Daten haftet die MPV nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederher­stellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 7 Datenschutz/Geheimhaltung

Die MPV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Er­füllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhält­nisses erforderlich sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftform­klausel und der Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise un­wirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirk­samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden an­stelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der MPV, derzeit Regensburg vereinbart. Die MPV ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.