MPU wegen Straftaten
Die meisten Anordnung zu einer MPU wegen Straftaten haben noch nicht einmal unmittelbar etwas mit dem Straßenverkehr zu tun. Sie wurden auch wegen Ihrer Tat bereits bestraft, aber troztdem müssen Sie zur MPU. Die Behörde hat bei Straftätern dringend begründete Zweifel, dass der Führerschein für Straftaten missbraucht wird.
Warum müssen nun Straftäter eigentlich zur MPU?
Die Begründung hierfür steht in der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Dort heißt es unter § 11 Eignung, Abs. 3 – “Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten MPU Stelle für Fahreignung kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden.” und weiter dort unter Punkt 5 “bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,” die weiteren Punkte 6 und 7 erklären die Notwendigkeit einer MPU, wenn es bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohe Aggressionspotential gibt.
Wie ist dieser Punkt nun zu verstehen?
Beispiel:
- Sie haben einen Bankraub begangen und ein Auto als Fluchtfahrzeug benutzt, bzw das Diebesgut damit transportiert.
- ein Mensch wurde mit einem Auto entführt
- ein Mensch wurde im Auto missbraucht
- ein Drogendealer transportierte mit seinem Auto die Drogen.
Bei diesen Beispielen wird das Fahrzeug für Straftaten benutzt und somit der Führerschein missbraucht.
MPU wegen Aggressionen:
Fällt immer wieder jemand durch unbeherrschte Aggression auf (Schlägereien, Nötigung, Betrug, Hausfriedensbruch, Bedrohung von Menschen mit körperlicher Gewalt usw.). Somit wird eine Aggression unterstellt, die sich wohl auch auf das führen von Kraftfahrzeugen übertragen könnte. Ihre Führerscheinstelle hat somit begründete Zweifel und ordnet daher eine MPU an.
Was erwartet ein MPU-Gutachter von Ihnen als Straftäter?
Dass Sie über Ihre Vergangenheit, Ihre Straftaten nachgedacht haben und wissen, warum Sie diese verübt haben. Man wird nicht als Krimineller geboren; “kriminelle Energie” wird nicht vererbt!
Die Gründe für Straftaten sind vielfältig!
Es reicht nicht, dem MPU Gutachter zu sagen: Es tut mir leid, es kommt nicht wieder vor. Der MPU Gutachter möchte, dass Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben (und die Gründe kennen) und eine Verhaltensänderung eingetreten ist. Eine Verhaltensänderung dauert und kann nicht innerhalb von drei Tagen erfolgen. Solch eine Massnahme wird mindestens 6 – 12 Monate andauern, je nach schwere des Falls. Nach einer Inhaftierung ist die Legalbewährungszeit und die Haftlockerung unbedingt zu beachten!