Haaranalysen bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch als Abstinenznachweis

Liegt dem Führerscheinentzug ein Drogen- oder Alkoholdelikt zugrunde, müssen Betroffene meist nicht nur einer MPU zustimmen, sondern ihre Abstinenz beweisen. Das bloße Wort allein genügt jedoch nicht, ebenso werden gewöhnliche ärztliche Bescheinigungen häufig nicht als einziges Beweismittel zugelassen. Der Grund hierfür liegt in der zeitlichen Bestimmungsfähigkeit eines Arztes. Sicherlich kann dieser bestätigen, dass der Patient zum Zeitpunkt des Gesprächs nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, doch sind weitere Tests notwendig, um zu beweisen, dass ein Betroffener tatsächlich mit dem Konsum von Drogen oder Alkohol aufgehört hat. An dieser Stelle kommt die Haaranalyse ins Spiel. Das Verfahren ist spätestens seit einigen Jahren auch der breiten Öffentlichkeit bekannt und gilt als überaus zuverlässig.

Die Gesetzesgrundlage zur Haaranalyse im Rahmen der MPU

Nicht jeder Arzt ist dazu befähigt, eine Haaranalyse durchzuführen. Das beauftragte Labor muss nach den Regelungen der DIN ISO EN 17025 zugelassen sein und als forensisches Labor gelten. Solche Labore sind in der Lage, sowohl den Genuss beziehungsweise die Abstinenz von Alkohol und Drogen mittels einer Haarentnahme nachzuweisen. Doch, warum gilt gerade die Haaranalyse als zuverlässig, wenn doch auch eine Blutentnahme über den Genuss von Alkohol und Drogen Aufschluss geben kann? Der Grund hierfür liegt in der Beschaffenheit der Haare. Sie sind beinahe ein Spiegel für die Gesundheit und können mitunter auf einen Hormonmangel, auf einen Vitaminmangel oder auf sonstige körperliche Beschwerden hinweisen. Doch nicht nur für einen gesunden Organismus notwendige Stoffe spiegeln sich im Haarbild wider. Unsichtbar für das menschliche Auge, lagern sich in den Haaren Spuren von Drogen und Alkohol ab – und verbleiben dort. Keine Haarwäsche, keine Haarfärbung verhindern, dass sich Rückstände im Haarkern ablagern. Genau hier liegt der Vorteil der Haaranalyse. Je nach benötigter Analyse werden dem Betroffenen einige Haarstreifen entnommen und labortechnisch untersucht. Da s Labor kann genau feststellen, ob und welche Art von Drogen der Betroffene in der Vergangenheit konsumierte – und kann zudem bestimmen, wie lange die Einnahme bereits zurücklag.

Die Haaranalyse bei Drogen-Einfluss

Wurde der Führerschein entzogen, weil der Betroffene unter Drogeneinfluss stand, ist die Haaranalyse im Rahmen der MPU absolut gängig. Bevor der Betroffene überhaupt eine Möglichkeit erhält, den Führerschein zurückzuerhalten, ist er verpflichtet zu beweisen, nicht länger dem Drogenkonsum zu unterliegen. Hierzu eignet sich die Haaranalyse bei Drogen hervorragend. Dem Betroffenen wird ein Haarstück entnommen, welches mindestens die Größe von 1 x 6 Zentimeter aufweist. Das Haarstück wird direkt an der Kopfhaut sauber abgeschnitten. Soll eine längere Abstinenz bestimmt werden, variieren die Haarteile in ihrer Größe und Länge. So können Haare mit einer Länge von mindestens 6 Zentimeter einen Zeitraum von sechs Monaten abdecken, Haarstränge von mindestens 12 Zentimetern einen Zeitraum von 12 Monaten. Grundlage für diese Berechnung ist, dass die Haare durchschnittlich um einen Zentimeter pro Monat wachsen.

War der Betroffene bekanntlich drogenabhängig und konsumierte die Stoffe nicht nur ausnahmsweise sondern regelmäßig, sieht der Gesetzgeber einen definitiven Drogenfreiheitsnachweis vor. Dieser Nachweis muss einen Zeitraum von über 12 Monaten abdecken. Für den Betroffenen bedeutet dies, dass er wahlweise seine Haare wachsen lassen muss, um eine Haarlänge von mindestens 12 Zentimetern zu erreichen, oder aber, dass er mehrere Haaranalysen in zeitlich festgelegten Abständen durchführen lässt.

Die Haaranalyse bei Alkohol

Auch der häufige Alkoholgenuss lässt sich im Labor an den Haaren bestimmen. Bei diesem Verfahren bestimmt das Labor anhand der Haaranalyse den Abbaustoff des Alkohols, Ethoycloucoronid. Als gesetzlicher Höchstwert gilt ein Parameter von 7 pg/mg. Allerdings unterscheidet sich die Haaranalyse bei Alkohol erheblich von der bei Drogenkonsum. Das Labor darf beispielsweise den Alkoholgenuss nur rückwirkend für einen Zeitraum von drei Monaten bestimmen. Sollte der Betroffene seine Abstinenz für einen längeren Zeitraum nachweisen müssen, muss er wiederum mehrere Analysen durchführen lassen, um diesen Zeitraum abzudecken. Die Haarentnahme beschränkt sich in der Regel auf ein Haarstück von drei Zentimetern Länge.

Die Kosten für das Screening

Wie auch die Kosten für die MPU müssen Betroffene selbst die Kosten des Screenings tragen, unerheblich, ob es sich um eine Analyse für Drogen oder Alkohol handelt. Über uns haben Betroffene nicht nur die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs für die Medizinisch psychologische Untersuchung abzulegen, sondern gleichzeitig eine Haaranalyse in Auftrag zu geben. Wir arbeiten mit zugelassenen Laboren zusammen und können bundesweit einen Entnahmetest des Haars realisieren. Häufig ist es sogar möglich, dass der behandelnde Hausarzt die Haarentnahme vornimmt und die Proben an das mit uns zusammenarbeitende Labor schickt. Bis zur Verkündung des Ergebnisses vergehen zumeist 10 bis 14 Tage. Die Screening-Kosten variieren je nach benötigter Analyse. Eine einfache Drogen-Haaranalyse ist, durch den geringen Umfang, die günstigste Variante. Müssen Betroffene sowohl die Abstinenz von Drogen als auch von Alkohol beweisen, benötigen Sie die Haaranalyse für Drogen und Alkohol, die mit knapp 300,00 Euro am teuersten ist.

Gerne beraten wir Betroffene im Rahmen des telefonischen Erstgesprächs oder vor Ort an einem unserer Standorte über die Vorgehensweise der Analyse. Es ist sinnvoll, die Abstinenz möglichst frühzeitig zu beweisen, um auch einen längeren Zeitraum abdecken zu können. Gerade Betroffene, die zur Neuausstellung des Führerscheins eine Abstinenz von mindestens einem Jahr vorlegen müssen, sollten eine Haaranalyse frühzeitig in Auftrag geben.

Als Abstinenzbeleg die MPU Haaranalyse.

In den Beurteilungskriterien zur MPU steht, dass die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke erfolgen muss. Mit einer Haaranalyse können Sie ein abstinentes Leben von Drogen oder Alkohol (EtG) belegen. Je nach Auffälligkeit, fordert die MPU Stelle einen zeitlich bestimmten Abstinenznachweis.

Haaranalyse Drogen:

Bei einer Drogengefährdung benötigen Sie mindestens 1 x 6 cm.

Bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik benötigen Sie 2 x 6 cm (jeweils für 6 Monate rückwirkend oder 1 x 12 cm für 12 Monate).

Bei einer nachgewiesenen Drogenabhängigkeit benötigen Sie als Abstinenzbeleg mehr als 12 Monate Drogenfreiheitsnachweise und Alkoholfreiheitsnachweise gesichert durch Haaranalysen oder Urinanalysen.
Haaranalyse Alkohol:

Bei der Alkohol Haaranalyse, wird nach dem Abbauprodunkt des Alkohols gesucht. Diesen Parameter nennt man EtG (Ethyclucoronid), die Konzentration darf nicht höher als 7 pg/mg sein. Das  Labor darf nur 3 cm (für 3 Monate rückwirkend) analysieren, auch wenn die Abnahme von längeren Haaren war.

Je nach Missbrauch müssen 6-12 Monate in Abständen von 3 Monaten (3 cm) an Abstinenz belegt werden.

Nach einer Alkoholabhängigkeit, sind mehr als 12 Monate Alkoholfreiheitsnachweise gefordert. Der Abstinenzbeleg kann durch gesicherte und mehrere Haaranalysen oder durch ein Kontrollprogramm von Urinanlysen erfolgen.

Haaranalyse Kosten – 40 % Sparen!

Durch unsere bundesweit verteilten Standorte, ist eine Haaranalyse leicht ermöglicht. Sollte sich jedoch kein Standort in Ihrer Nähe befinden, kann durch die Zusendung eines Haarentnahmesets von uns, Ihr Hausarzt die Haare entnehmen und an unser Labor versenden. Den Befund erhalten Sie durch Zusendung von uns innerhalb von ca. 10-14 Tagen.

Forensische Haaranalyse / Haaranalyse Kosten:

Drogen Haaranalyse
(alle Parameter): 154,90 €

Alkohol Haaranalyse (EtG): 139,90 €

Haaranalyse (Alkohol und Drogen): 299,90 €