Zur „MPU wegen Punkten“ müssen die meisten wegen folgenden Verstöße:
- zu schnellem Fahren
- zu dichtem Auffahren
- überholen im Überholverbot
- abgefahrenen Reifen
- fehlender Versicherungsschutz
Die Sammelstelle für diese Verkehrssünden ist Flensburg. Hier werden die Punkte von aller zugelassenen Autos, Halter, Führerscheininhaber und Verkehrsverstöße gesammelt, die es gibt.
Eine Punkteansammlung werden gelöscht nach:
- nach zwei Jahren aus einer Ordnungswidrigkeit
- nach fünf Jahren aus einer Straftat
- in einigen Fällen bei Straftaten erst nach zehn Jahren
Wenn es zu weiteren Eintragungen in der Tilgungszeit kommt, wird die s.g. Tilgung unterbrochen. Die Löschung erfolgt also erst, wenn der jüngste Eintrag abgelaufen ist.
Wer 18 Punkte erreicht hat, muss zur MPU, wenn er wieder am Straßenverkehr teilnehmen will!
Bevor der Führerschein allerdings eingezogen wird, wurde der Führerscheininhaber über den aktuellen Punktestand informiert und für folgende Maßnahmen zu einem Punkteabbau hingewiesen.
Punktetilgung durch folgende Maßnahmen:
Punktestand / Teilnahme am Aufbauseminar in einer Fahrschule / Verkehrspsychologische Beratung nach § 71
1 – 8 / 4 Punkte getilgt
9 – 13 / 2 Punkte getilgt
14 – 17 / 0 (Teilnahme ist Pflicht) / 2 Punkte getilgt
Ab einem Punktestand von 14 Punkten wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar angeordnet. Bei Nichtbeachtung der Anordnung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Punkteabbau (zwei Punkte) erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Verwarnung bei acht Punkten
Bei Erreichen von acht Punkten wird der Betroffene kostenpflichtig ermahnt (Verwarnung) und auf die Möglichkeit des Punkteabbaus hingewiesen. Ein Punkteabzug ist nur bei „freiwilliger“ Teilnahme an einer Maßnahme vorgesehen. Aufbauseminare führen bei erfolgreichem Abschluss zu einem Abzug von vier bzw. zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Während im Punktebereich von 4-8 Punkten durch Teilnahme am Aufbauseminar vier Punkte abgebaut werden können, sind es ab neun Punkten nur noch zwei. Ab 14 Punkten wird die Kursteilnahme angeordnet, der Punkteabbau entfällt. Wird dieser behördlichen Anordnung keine Folge geleistet, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor der Neuerteilung muss die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen werden.
Verkehrspsychologische Beratung
Mit einer freiwilliger verkehrspsychologischenen Teilnahme können zwei Punkte im Bereich zwischen 14 und 17 Punkten abgebaut werden. Auf diese Möglichkeit werden die Betroffenen schriftlich hingewiesen.
Ein Punkteabzug oberhalb von 14 Punkten ist nur noch durch Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung möglich.
“Vor allem Männer und Fahrer höherklassiger Fahrzeuge fallen in diesem Zusammenhang negativ im Straßenverkehr auf. Über 80 % der Fahrer halten die Wahrscheinlichkeit, dass (z.B.) ein Drängeln der Fahrer von der Polizei entdeckt wird, für gering oder sehr gering.” (BAST Bericht M 151.2003)
Trotz dieser Ergebnisse sind “Punktesammler” mit 18 Punkten prozentual gesehen nur eine sehr kleine Gruppe in der Flensburger Sünderkartei. Von ca. 50 Millionen Kraftfahrern in Deutschland sind etwa “nur” 13 % überhaupt in Flensburg registriert! – also etwa 6,5 Millionen. Von diesen 6,5 Millionen haben nur sehr, sehr wenige Kraftfahrer 14 oder mehr Punkte!
Der TÜV Süd hat einmal ausgerechnet, dass, wer den Führerschein wegen Punkte verliert, auf dem Weg zurück zum Führerschein im Durchschnitt 7.500 EURO ausgeben muss. Mehr als diejenigen, die ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen verloren haben. Diese Summe enthält Geldstrafen, Verdienstausfall, Kosten für Anwalt und MPU. Es liegt wohl daran, so der TÜV Süd, dass es hier oft Vielfahrer trifft, die dann oft einen hohen Verdienstausfall haben, wenn sie nicht mehr hinters Steuer dürfen.
Was wird der Gutachter nun in der „MPU wegen Punkten“ von Ihnen erwarten?
Aussagen wie: “Es war eine Ausnahme, normalerweise fahre ich langsamer,” “Ich hatte einen dringenden Termin”, “der andere war schuld”, “es tut mir leid, es wird bestimmt nicht mehr vorkommen” nimmt der MPU Gutachter nicht ab. Der MPU Gutachter erwartet von Ihnen, dass Sie Ihre Vergangenheit und Ihr riskantes Fahrverhalten aufgearbeitet haben und es dadurch zu einer Verhaltensänderung bei Ihnen gekommen ist.
“Punktesammler” werden bei der MPU sehr kritisch gesehen und haben es oft besonders schwer, schwerer als der Alkohol- oder Drogensünder! Rufen Sie uns einfach unter 0800 – 999 666 8 oder 09402 – 78 99 150 an oder nehmen per Mail Kontakt mit uns auf.
Eine MPU wegen Punkte kostet ca. 360 €.