Leberwerte
Sie wollen zur MPU Leberwerte vorlegen und sind sich nicht sicher, ob diese überhaupt anerkannt werden? Dann wird Ihnen dieser Ratgeber eine Hilfe sein, sich besser zu Orientieren.
Grundsätzlich muss man wissen, dass Leberwerte nur bei einer Feststellung der Alkoholgefährdung zur MPU anerkannt werden! Sollte aufgrund einer Krankheit keine Leberwerte gemacht werden können, sollte auf Alkohol verzichtet werden!
Um den freiwilligen Alkoholverzicht nachzuweisen, beginnt man ein Urinkontrollprogramm für mindestens 6 Monate. Sollte die Alkoholauffälligkeit um oder über 2,0 Promille liegen, empfehlen wir für 12 Monate auf Alkohol zu verzichten, oder mit den Leberwerten (GGT + CDT) das “kontrollierte Trinken” zu belegen.
Es ist oft schwierig, die Anfangsphasen des Alkoholismus von dem noch “normalen” (kontrollierbaren) Trinken abzugrenzen. Erhöhen sich die Trinkmengen, liegt eine Alkoholgefährdung vor, also die Gefahr, dass es durch den dauernden Konsum zu gesundheitlichen und psychosozialen Schäden kommt.
Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn:
- Wiederholter Alkoholgebrauch, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule, oder zu Hause führt.
- Wiederholter Alkoholgebrauch in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann.
- Wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum.
- Fortgesetzter Alkoholgebrauch trotz ständiger oder wiederholter sozialer Probleme, die durch die Auswirkung des Alkoholkonsums verursacht, oder verstärkt werden.
- usw.
Wenn keine der oben genannten Punkte zutreffen, können bei der MPU Leberwerte vorgelegt werden. Die Leberwerte müssen über einen längeren Zeitraum von ca. 6-12 Monaten bei der MPU mit den Parametern GGT + CDT im Abstand von 4-6 Wochen vorgelegt werden.
Tipps zur MPU:
Je höher die Auffälligkeit war, um so länger sollten die Leberwerte in Richtung 12 Monate gesammelt werden. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine ordentliche Beratung zur MPU erfolgen muss, damit die Feststellung einer Alkoholgefährdung erfragt werden kann. Diese Ratgeber-Seite ist rechtsunverbindlich!